
Als Ziel-1-Gebiete wurden jene Regionen der EU bezeichnet, die in unterschiedlichen Bereichen noch Nachholdbedarf und Entwicklungsrückstand im Vergleich zu anderen EU-Regionen aufweisen. Sie enthielten spezielle Förderungen aus dem Strukturfonds.
Gefunden auf
https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/Z.shtml
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